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Leasing oder Autokredit: Rechner für Raten und Gesamtkosten

Vergleicht Kfz-Leasing und Autokredit: berechnet die Monatsrate beider Modelle sowie die Gesamtkosten mit und ohne Kaufoption am Vertragsende.

Beim Vergleich von Leasing und Autokredit für dasselbe Fahrzeug liegt die monatliche Rate beim Leasing in der Regel niedriger, weil ein vereinbarter Restwert erst am Vertragsende fällig wird. Bei 48 Monatsraten, also vier Jahren Laufzeit, bleibt dieser Betrag während der Vertragszeit offen.

Beide Modelle ermöglichen die Nutzung eines Pkw, ohne den vollen Kaufpreis sofort zu bezahlen, unterscheiden sich aber in der Eigentumsfrage. Beim Kfz-Leasing gehört das Fahrzeug während der Laufzeit der Leasinggesellschaft oder der Bank. Beim klassischen Autokredit sind Sie ab dem Kauf Eigentümer und zahlen Zinsen auf den finanzierten Betrag.

Der Autokredit wird üblicherweise als Annuitätendarlehen mit konstanter Monatsrate getilgt. Jede Rate besteht aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil. Zu Beginn überwiegt der Zinsanteil, später steigt der Tilgungsanteil. Beim Leasing wird nach einer ähnlichen Logik nur die Differenz zwischen dem finanzierten Betrag und dem auf den heutigen Zeitpunkt abgezinsten Restwert getilgt. Die Rate ist daher niedriger, der Restwert muss aber am Ende bezahlt werden, wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten.

Für den Gesamtvergleich zählt deshalb nicht allein die Monatsrate. Beim Leasing mit Kaufoption setzen sich die Kosten aus Anzahlung, allen Raten und dem Restwert zusammen. Ohne Kaufoption fallen Anzahlung und Raten an, dafür geht das Fahrzeug zurück. Eine längere Laufzeit senkt die Rate in beiden Modellen, erhöht aber bei gleichem Zinssatz die Zinskosten insgesamt. Ein Vergleich ist nur sinnvoll, wenn Anzahlung, Laufzeit und Zinssatz für beide Angebote identisch angesetzt werden.

Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der eingegebenen Werte und ersetzt keine verbindliche Prüfung eines Angebots. Maßgeblich für den Vergleich konkreter Kreditangebote ist der effektive Jahreszins, der alle Kosten einschließt und nach der Preisangabenverordnung anzugeben ist. Für die steuerliche Bewertung, etwa bei betrieblicher Nutzung, sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuziehen.

Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert.

Gesamter Kaufpreis des Fahrzeugs

Betrag, der ohne Finanzierung gezahlt wird (bei beiden Varianten gleich)

Laufzeit des Leasing- oder Kreditvertrags in Jahren (max. 8)

Nominaler Jahreszins laut Leasingangebot

Betrag, der am Ende für den Kauf des Fahrzeugs zu zahlen ist; null, wenn keine Kaufoption besteht

Nominaler Jahreszins laut Autokredit-Angebot

Differenz der Monatsrate

98,96 €

Das Leasing hat die niedrigere Monatsrate

Monatsrate (Leasing)
388,36 €
Monatsrate (Kredit)
487,32 €
Leasingkosten ohne Endkauf
23.641 €
Leasingkosten mit Endkauf (+ Restwert)
28.641 €
Gesamtkosten Autokredit
28.391 €
Finanzierungsbetrag
20.000 €

Gesamtkosten = Anzahlung + Raten + Restwert (falls die Kaufoption ausgeübt wird)

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Funktionsweise

1

Geben Sie den Preis des Fahrzeugs und die Höhe der Anzahlung ein. Beide Angaben gelten für beide Modelle.

2

Legen Sie die Laufzeit des Vertrags in Jahren fest.

3

Tragen Sie den Sollzins des Leasingangebots und den im Vertrag vereinbarten Restwert ein.

Formel

R_L = (K − RW × (1+r)^−n) × r / (1 − (1+r)^−n) | R_K = K × r × (1+r)^n / ((1+r)^n − 1) | K = Preis − Anzahlung | r = Sollzins / 1200 | n = Laufzeit × 12
R_L — Monatliche Rate des Kfz-Leasings
R_K — Monatliche Rate des Autokredits
K — Finanzierter Betrag (Fahrzeugpreis abzüglich Anzahlung)
RW — Restwert des Leasings (vereinbarter Betrag für die Übernahme am Vertragsende)
r — Monatlicher Zinssatz (Sollzins geteilt durch 1200)
n — Anzahl der Monatsraten (Laufzeit in Jahren mal 12)
Sollzins — Nominaler Jahreszins des Leasing- oder Autokreditvertrags

So wird gerechnet

Leasing vs. Autokredit: So vergleichen Sie beide Optionen

Beim Kauf eines Pkw in Deutschland stehen im Wesentlichen zwei Finanzierungswege zur Auswahl: das Kfz-Leasing (Finanzierungsleasing) und der Autokredit. Beide Modelle führen zu monatlichen Raten und erlauben die Nutzung eines Fahrzeugs, ohne den gesamten Kaufpreis sofort aufzubringen. Die rechtliche Stellung, die Berechnung der Rate und die Gesamtkosten unterscheiden sich jedoch deutlich. Wer diese Unterschiede kennt, kann Angebote vergleichen, statt nur auf die Monatsrate zu schauen.

Kfz-Leasing: Das Fahrzeug gehört dem Leasinggeber

Beim Kfz-Leasing ist der Leasinggeber, in der Regel eine Leasinggesellschaft oder eine Bank, Eigentümer des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer erhält das Recht zur Nutzung und zahlt dafür eine monatliche Leasingrate. Zu Vertragsbeginn wird häufig eine Anzahlung oder Sonderzahlung geleistet, die die Rate verringert. Am Ende der Laufzeit stehen in der Regel drei Wege offen: die Rückgabe des Fahrzeugs, die Ausübung einer im Vertrag vereinbarten Kaufoption zum Restwert oder der Abschluss eines Folgevertrags.

Der Restwert ist der zentrale Unterschied zum Kredit. Er wird bei Vertragsabschluss kalkuliert und stellt den Betrag dar, den der Leasingnehmer am Ende zahlen muss, um das Fahrzeug zu übernehmen. Die Leasingrate deckt damit im Wesentlichen den Wertverlust ab, der während der Laufzeit eintritt, zuzüglich Zinsen und Kosten. Ein Teil des Fahrzeugwerts bleibt also bis zum Vertragsende offen.

Zusätzlich sind im Leasingvertrag häufig Kilometerlaufleistungen festgelegt. Werden diese überschritten, berechnet der Leasinggeber bei der Rückgabe in der Regel einen Mehrkilometerpreis. Viele Verträge verlangen außerdem eine Vollkaskoversicherung mit bestimmten Mindestanforderungen. Diese Kosten gehören nicht zur Monatsrate und sollten in den Vergleich einbezogen werden, wenn sie im Vertrag vorgeschrieben sind.

Autokredit: Eigentum vom Kauf an

Beim Autokredit finanziert eine Bank den Kaufpreis abzüglich der Anzahlung. Der Käufer wird mit dem Kauf Eigentümer des Fahrzeugs, wobei die Bank häufig als Sicherheit dient, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Für Verbraucher, die den Kredit privat nutzen, gelten die Vorschriften der §§ 491 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über Verbraucherdarlehensverträge. Dazu gehören vorvertragliche Informationspflichten und ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Die Tilgung erfolgt in der Regel als Annuitätendarlehen. Dabei bleibt die Monatsrate über die gesamte Laufzeit gleich hoch, während sich der Anteil von Zinsen und Tilgung verschiebt. Anfangs ist der Zinsanteil größer, weil auf den noch hohen Restbetrag mehr Zinsen anfallen. Mit jeder Tilgung sinkt der offene Betrag und damit auch der Zinsanteil. Am Ende ist das gesamte finanzierte Kapital zurückgezahlt, sofern im Vertrag keine abweichende Schlusszahlung vereinbart wurde.

Die Rechenlogik im Detail

Der Rechner verwendet für das Leasing eine Formel, die vom Restwert ausgeht. Der finanzierte Betrag K wird um den auf den heutigen Zeitpunkt abgezinsten Restwert RW vermindert, weil dieser Teil erst am Vertragsende fällig wird. Die Abzinsung erfolgt mit dem Faktor (1+r)^−n. Der verbleibende Betrag wird anschließend über n Monatsraten zum monatlichen Zinssatz r getilgt. Das Ergebnis R_L ist damit die konstante Monatsrate, die den Vertrag vollständig abbildet, sofern der Restwert am Ende beglichen wird.

Der Autokredit verwendet die klassische Annuitätenformel R_K = K × r × (1+r)^n / ((1+r)^n − 1). Hier wird der gesamte Kapitalbetrag K über n Raten getilgt, ohne dass ein Restbetrag am Ende übrig bleibt. Der Zinssatz r ergibt sich aus dem Sollzins geteilt durch 1200, also aus dem nominalen Jahreszins umgerechnet auf den Monat. Die Gleichung setzt voraus, dass Zinsen monatlich verrechnet werden und jede Rate am Monatsende fällig ist.

Die Umrechnung des Jahreszinses in einen Monatszins durch Division durch zwölf ist eine Vereinfachung. Sie entspricht dem nominalen Sollzins und berücksichtigt keine Zinseszinseffekte innerhalb des Jahres. Deshalb weicht der Sollzins vom effektiven Jahreszins ab, der diesen Effekt einbezieht. Für den Vergleich der beiden Modelle innerhalb des Rechners ist diese Vereinfachung unschädlich, wenn für beide Optionen dieselbe Zinsberechnung gilt.

Grenzfälle: Bei einem Sollzins von 0 % wird der Zinsfaktor r null, und in beiden Formeln steht im Nenner dann ein Term, der gegen null geht. Als Grenzwert ergibt sich für den Autokredit eine Rate von K geteilt durch n, für das Leasing eine Rate von (K − RW) geteilt durch n. Die Rate ist in diesem Fall nur die gleichmäßige Verteilung des Kapitals beziehungsweise des um den Restwert verminderten Betrags, ohne Zinsanteil.

Die Laufzeit muss mindestens einen Monat betragen. Bei null Monatsraten (n = 0) gibt es keine Rate, und der Nenner beider Formeln wird null. Bei genau einer Monatsrate (n = 1) vereinfachen sich die Formeln zu R_K = K × (1 + r) und R_L = K × (1 + r) − RW: Eine einzige Zahlung deckt dann den Kapitalbetrag samt Zinsen ab.

Die Anzahlung muss kleiner als der Fahrzeugpreis sein, damit K positiv ist. Der Restwert muss kleiner als der finanzierte Betrag K sein, denn ein Restwert in dieser Höhe widerspricht dem Zweck des Leasings, bei dem ein Teil des Fahrzeugwerts bis zum Vertragsende offen bleibt. Die Eingabe prüft beide Bedingungen und zeigt bei einem Verstoß eine Fehlermeldung an. Negative Werte für K oder für den Restwert liefern keine sinnvolle Rate und sind deshalb nicht zulässig.

Gesamtkosten: mit oder ohne Kaufoption

Die Gesamtkosten zeigen, wie sich die beiden Modelle über die gesamte Laufzeit auswirken. Beim Leasing mit Kaufoption setzen sich die Kosten aus Anzahlung, Monatsraten und Restwert zusammen. Beim Autokredit ergeben sich die Kosten aus Anzahlung und Raten, wobei die Raten den vollen Kapitalbetrag enthalten. Ein direkter Vergleich ist daher nur dann aussagekräftig, wenn beide Modelle mit dem Erwerb des Fahrzeugs am Ende verglichen werden.

Ohne Kaufoption entfällt der Restwert, das Fahrzeug geht zurück, und die Summe aus Anzahlung und Raten ist nicht unmittelbar mit einem Kauf vergleichbar, weil am Ende kein Eigentum entsteht. Wer das Fahrzeug nach einigen Jahren ohnehin ersetzen möchte, kann diese Variante bewusst wählen. Der Vergleich verschiebt sich dann auf die Frage, welcher Mobilitätsbedarf über den Vertrag abgedeckt werden soll.

Wer nur die Monatsrate vergleicht, übersieht den Restwert. Eine niedrigere Leasingrate ist teilweise eine aufgeschobene Zahlung. Wird die Kaufoption ausgeübt, kommt der Restwert zusätzlich hinzu, und die Gesamtsumme kann über den Kosten eines Autokredits liegen. Ob das zutrifft, hängt von der Höhe des Restwerts und vom Zinsniveau ab. Bei einem hohen Restwert kann der Autokredit daher die günstigere Variante für den Erwerb sein, während bei einem niedrigen Restwert der Leasingvertrag konkurrenzfähig bleibt.

Effektiver Jahreszins und Angebotsvergleich

Der Sollzins, den der Rechner für die Monatsrate verwendet, ist nicht die Kennzahl für den Vergleich konkreter Angebote. Der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich weitere Kosten des Kredits, etwa Gebühren und Kosten für verpflichtende Nebenleistungen. Bei Verbraucherdarlehen ist die Angabe des effektiven Jahreszinses gesetzlich vorgeschrieben, und sie macht Kreditangebote untereinander vergleichbar. Bei Leasingangeboten sollten Sie zusätzlich prüfen, welche Kosten für Zulassung, Überführung, Versicherung oder Verwaltung im Angebot enthalten sind.

Steuerliche Aspekte bei betrieblicher Nutzung

Bei gewerblicher oder selbständiger Nutzung ändert sich die Bewertung deutlich. Die Umsatzsteuer auf Leasingraten ist für Unternehmen nur insoweit von Bedeutung, wie ein Vorsteuerabzug möglich ist. Für Personenkraftwagen schränkt § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) den Vorsteuerabzug jedoch stark ein und hängt von der Art der Nutzung ab. Hinzu kommt, dass die Behandlung von Abschreibungen beim Kauf und von Leasingraten als Betriebsausgaben im Einkommensteuergesetz (EStG) unterschiedlich geregelt ist. Der Rechner berücksichtigt diese steuerlichen Effekte nicht. Eine steuerliche Beratung klärt, welche Variante im konkreten Fall vorteilhaft ist.

Versicherung, Nebenkosten und Restwertrisiko

Neben der Rate fallen weitere Kosten an, etwa für die Kfz-Versicherung, die Zulassung, die Wartung und den Austausch von Verschleißteilen. Für zugelassene Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vorgeschrieben. Beim Leasing sind darüber hinaus Versicherungen wie die Vollkasko häufig Vertragsbedingung, während beim Autokredit der Käufer frei entscheidet, welche Absicherung er wählt. Ein weiteres Risiko ist die Abweichung des tatsächlichen Marktwerts vom kalkulierten Restwert. Liegt der Marktwert am Vertragsende über dem Restwert, kann die Kaufoption vorteilhaft sein. Liegt er darunter, ist der Erwerb zum Restwert teurer als ein Ankauf am Markt.

Häufige Fehler beim Vergleich

Ein verbreiteter Fehler ist der Vergleich allein anhand der Monatsraten. Ebenso problematisch ist es, den Restwert zu ignorieren oder die Angebote mit unterschiedlichen Anzahlungen, Laufzeiten oder Kilometerannahmen zu berechnen. Auch die Verwechslung von Sollzins und effektivem Jahreszins führt zu falschen Schlüssen. Schließlich werden Nebenkosten wie Überführung, Zulassung oder Mehrkilometer häufig nicht eingeplant. Jeder dieser Punkte verzerrt den Vergleich, selbst wenn die Rechnung formal korrekt ist. Der Rechner setzt voraus, dass die eingegebenen Werte für beide Modelle vergleichbar sind.

Wann die Berechnung nicht ausreicht

Der Rechner geht von einem konstanten Zinssatz und einer festen Laufzeit aus. Bei Sondertilgungen, Ratenpausen, variablen Zinssätzen oder Vertragsverlängerungen ändern sich die Kosten. Bei variablen Zinsen, die sich an einem Referenzzinssatz wie dem Euribor orientieren, kann die Rate während der Laufzeit steigen oder sinken. Diese Konstellation liegt außerhalb der Berechnung. Ebenso berücksichtigt der Rechner weder Inflation noch den späteren Wert des Fahrzeugs nach Vertragsende, sofern dieser nicht dem vereinbarten Restwert entspricht.

Wann eine Fachberatung sinnvoll ist

Eine Beratung lohnt sich, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird, wenn mehrere konkrete Angebote gegenübergestellt werden sollen oder wenn die Finanzierung einen erheblichen Teil des Haushaltseinkommens bindet. Ein Kreditvermittler mit Erlaubnis oder eine unabhängige Finanzberatung kann Angebote gegenüberstellen und die Vertragsbedingungen erläutern. Steuerliche Fragen klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater. Die Entscheidung bleibt in jedem Fall beim Käufer, der die vollständigen Vertragsbedingungen prüfen sollte, bevor er unterschreibt.

Rechtlicher Rahmen

Verbraucherdarlehen unterliegen den §§ 491 ff. BGB. Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt die Angabe des effektiven Jahreszinses. Die Bankenaufsicht teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Beide Stellen stellen Informationen zu den Pflichten von Anbietern und zu den Rechten von Verbrauchern bereit. Wer ein Angebot prüfen möchte, findet dort verlässliche Grundlagen, bevor er sich für eine Option entscheidet.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Leasingrate für ein Auto berechnet?

Die Leasingrate richtet sich nach dem finanzierten Betrag, also dem Fahrzeugpreis abzüglich der Anzahlung. Davon wird der auf den heutigen Zeitpunkt abgezinste Restwert abgezogen, weil dieser Teil erst am Vertragsende fällig wird. Der verbleibende Betrag wird über die Anzahl der Monatsraten mit dem monatlichen Zinssatz gleichmäßig getilgt. Bei gleichen Eingaben fällt die Rate deshalb niedriger aus als die Rate eines Autokredits, der den vollen Kapitalbetrag tilgt.

Ist Leasing immer günstiger als ein Autokredit?

Die Monatsrate des Leasings ist bei gleichem Fahrzeug, gleicher Laufzeit und gleichem Zinssatz in der Regel niedriger. Die Gesamtkosten können jedoch höher ausfallen, wenn Sie die Kaufoption nutzen und den Restwert zusätzlich zahlen. Ob sich das lohnt, hängt von der Höhe des Restwerts, dem Zinsniveau und dem Marktwert des Fahrzeugs am Vertragsende ab. Ein Vergleich sollte deshalb immer die Gesamtkosten einbeziehen, nicht nur die Rate.

Was bedeutet der Restwert beim Kfz-Leasing?

Der Restwert ist der Betrag, der im Leasingvertrag für den Erwerb des Fahrzeugs am Vertragsende vereinbart wird. Er wird bei Vertragsabschluss kalkuliert und mindert die monatliche Rate, weil der Leasinggeber diesen Teil nicht über die Raten zurückholen muss. Wollen Sie das Fahrzeug nicht übernehmen, endet der Vertrag mit der Rückgabe, und der Restwert spielt keine Rolle mehr. Nicht jeder Vertrag enthält eine Kaufoption, deshalb sollten Sie dies im Angebot prüfen.

Für wen ist Leasing bei Privatpersonen besonders geeignet?

Leasing kann für Privatpersonen interessant sein, die eine niedrige Monatsrate wünschen und das Fahrzeug nach Vertragsende nicht zwingend behalten möchten. Auch wer regelmäßig auf ein neueres Modell umsteigen möchte, kann davon profitieren. Wer hingegen Eigentum mit möglichst geringen Gesamtkosten anstrebt, fährt mit einem Autokredit und ausreichender Anzahlung tendenziell besser. Beim Leasing sind zudem Kilometerbegrenzungen und Vorgaben zur Vollkaskoversicherung zu beachten.

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Der Sollzins ist der reine Zinssatz des Vertrags und entspricht dem Wert, der in den Formeln dieses Rechners verwendet wird. Der effektive Jahreszins umfasst zusätzlich alle weiteren Kosten des Kredits, etwa Gebühren und Kosten für verpflichtende Nebenleistungen. Er wird nach der Preisangabenverordnung angegeben und eignet sich für den Vergleich konkreter Angebote. Ein niedriger Sollzins kann daher mit einem hohen effektiven Jahreszins einhergehen, wenn die Nebenkosten hoch sind.

Wann sollte ich vor der Entscheidung eine Fachperson hinzuziehen?

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird, weil steuerliche Regeln wie der eingeschränkte Vorsteuerabzug bei Pkw die Rechnung verändern. Auch wenn Sie mehrere konkrete Angebote vergleichen oder die Finanzierung einen großen Teil Ihres Einkommens binden würde, lohnt sich eine unabhängige Prüfung. Zuständig sind etwa eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater für steuerliche Fragen sowie ein Kreditvermittler mit Erlaubnis für die Angebote der Kreditgeber. Der Rechner ersetzt diese Prüfung nicht.

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Von RivoCalc · Geprüft nach unseren redaktionellen Richtlinien · Aktualisiert am 16. Juli 2026

Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken und stellt keine Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Werte hängen von den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters und von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Für Finanzentscheidungen wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson oder an Ihr Kreditinstitut.