Zum Hauptinhalt springen

Restwert beim Leasing berechnen: Kfz-Rechner

Berechnet den Restwert eines Kfz-Leasingvertrags und die monatliche Rate. Vergleichen Sie verschiedene Restwerte und die Gesamtkosten.

Bei einem Restwert von 40 % des Fahrzeugpreises bleiben am Vertragsende 40 % des Kaufpreises offen, und diesen Betrag zahlen Sie nur, wenn Sie das Fahrzeug übernehmen. Der Restwert wird bei Vertragsabschluss als Prozentsatz des Fahrzeugpreises festgelegt und während der Laufzeit nicht durch die monatlichen Raten getilgt. Wer ein Angebot prüft, sollte diesen Zusammenhang kennen, bevor die monatliche Rate mit anderen Angeboten verglichen wird.

Diese Konstruktion erklärt den wichtigsten Unterschied zum Ratenkredit. Beim Kfz-Leasing tilgt die monatliche Rate nur den Teil des Fahrzeugpreises, der nicht als Restwert offen bleibt. Je höher der vereinbarte Restwert, desto niedriger fällt die Rate aus, denn in der Laufzeit muss weniger Kapital zurückgezahlt werden. Im Gegenzug steigen die Kosten am Vertragsende, wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten. Wer nur auf die Rate schaut, übersieht diesen Zusammenhang leicht.

Der Rechner bildet genau diese Logik ab. Er ermittelt den Restwert in Euro, die monatliche Rate und die Gesamtkosten, und zwar sowohl mit Kauf am Ende als auch ohne. Dabei wird der auf den Vertragsbeginn abgezinste Restwert vom finanzierten Kapital abgezogen, bevor die gleichbleibende Rate berechnet wird. So lassen sich unterschiedliche Restwerte und Laufzeiten direkt gegeneinander vergleichen.

Für einen Angebotsvergleich reicht die Rate allein nicht aus. Entscheidend sind die Gesamtkosten und der effektive Jahreszins, der neben dem Sollzins auch Gebühren erfasst. Versicherungen und sonstige Vertragskosten sind im Rechner nicht enthalten und sollten separat geprüft werden. Wer vor allem auf längeren Strecken fährt, sollte außerdem die vereinbarte Fahrleistung prüfen, weil Mehrkilometer am Vertragsende gesondert berechnet werden. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Vertrags.

Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert.

Gesamter Kaufpreis des Fahrzeugs

Betrag, der ohne Finanzierung gezahlt wird

Laufzeit des Leasingvertrags in Jahren (max. 8)

Nominaler Jahreszins laut Leasingangebot

Anteil des Fahrzeugpreises, der am Vertragsende noch nicht getilgt ist

Restwert

3.750 €

15,0 % des Fahrzeugpreises — am Ende zu zahlender Betrag, um die Kaufoption auszuüben

Monatsrate
411,00 €
Finanzierungsbetrag
20.000 €
Gesamtkosten ohne Endkauf
24.728 €
Gesamtkosten mit Endkauf (+ Restwert)
28.478 €
Gezahlte Zinsen gesamt
3.478 €

Gesamtkosten mit Kauf = Anzahlung + Raten + Restwert. Ohne Versicherungen, Gebühren und sonstige Vertragskosten.

Teilen

Funktionsweise

1

Geben Sie den Fahrzeugpreis und die Anzahlung (Eigenkapital) ein.

2

Wählen Sie die Laufzeit des Leasingvertrags in Jahren (1 bis 8).

3

Tragen Sie den Sollzins aus dem Angebot des Leasinggebers ein.

Formel

RW = P_Fzg × r_RW / 100 | C = P_Fzg − A | r = Sollzins / 1200 | n = Laufzeit × 12 | Rate = (C − RW × (1+r)^−n) × r / (1 − (1+r)^−n) [wenn r > 0] | Rate = (C − RW) / n [wenn r = 0]
RW — Restwert in Euro (Fahrzeugpreis multipliziert mit dem Restwertprozentsatz)
P_Fzg — Verkaufspreis des Fahrzeugs
r_RW — Im Vertrag vereinbarter Restwertprozentsatz
C — Finanziertes Kapital (Fahrzeugpreis abzüglich Anzahlung)
A — Anzahlung (Eigenkapital, das zu Vertragsbeginn geleistet wird)
r — Monatlicher Zinssatz (Sollzins geteilt durch 1200)
n — Gesamtzahl der monatlichen Raten (Laufzeit in Jahren multipliziert mit 12)
Rate — Monatliche Leasingrate

So wird gerechnet

Kfz-Leasing mit Restwert: Was der Rechner berechnet

Dieser Rechner ermittelt für einen Kfz-Leasingvertrag den Restwert, die monatliche Rate und die Gesamtkosten. Er zeigt die Gesamtkosten sowohl mit als auch ohne Kauf am Ende. Eingegeben werden der Fahrzeugpreis, die Anzahlung, die Laufzeit in Jahren, der Sollzins aus dem Angebot und der vereinbarte Restwertprozentsatz. Mit diesen Werten lässt sich ein Angebot nachrechnen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben, und mehrere Varianten lassen sich nebeneinander prüfen.

Wie der Restwert entsteht

Der Restwert wird bei Vertragsabschluss als Prozentsatz des Fahrzeugpreises festgelegt. Bei einem Fahrzeugpreis von 100 Prozent und einem Restwertprozentsatz von 40 Prozent bleibt also ein Anteil von 40 Prozent des Preises am Vertragsende offen. Der Rechner bezieht den Prozentsatz auf den Fahrzeugpreis und nicht auf die Finanzierungssumme. Die Anzahlung ändert deshalb nicht den Restwert, wohl aber das finanzierte Kapital und damit die Höhe der Rate.

Die Berechnung der monatlichen Rate

Der Rechner verwendet die Annuitätenformel mit einem Restwert. Zuerst wird das finanzierte Kapital berechnet, indem die Anzahlung vom Fahrzeugpreis abgezogen wird. Anschließend wird der Restwert auf den Vertragsbeginn abgezinst und vom Kapital abgezogen. Der verbleibende Betrag wird über die Laufzeit in gleichbleibenden Raten getilgt, wobei die Zinsen monatlich anfallen.

Ein Beispiel mit Prozentwerten macht das deutlich: Bei einer Anzahlung von 20 % des Fahrzeugpreises finanziert der Vertrag 80 % des Preises. Beträgt der Restwert 40 %, bleiben davon 40 % am Vertragsende offen, und nur der übrige Teil der Finanzierung wird über die Raten getilgt. Ohne Restwert müsste die gesamte Finanzierungssumme in den Raten zurückgezahlt werden, was die monatliche Belastung erhöht.

Die Abkürzungen bedeuten: C ist das finanzierte Kapital, RW der Restwert, A die Anzahlung und P_Fzg der Fahrzeugpreis. Der Monatszins r ergibt sich aus dem Sollzins geteilt durch 1200, also durch 12 Monate und durch 100 Prozent. Die Gesamtzahl der Raten n entspricht der Laufzeit in Jahren multipliziert mit 12. Der Sollzins ist der Nominalzins ohne Gebühren und unterscheidet sich damit vom effektiven Jahreszins.

Bei einem Sollzins von 0 Prozent vereinfacht sich die Rechnung. Die Rate ist dann die Differenz zwischen finanziertem Kapital und Restwert, geteilt durch die Anzahl der Raten. Der Rechner unterscheidet diese beiden Fälle, weil die allgemeine Formel bei einem Zins von null durch null dividieren würde.

Zwei Grenzfälle sind bei der Eingabe zu beachten. Ist die Anzahlung gleich hoch wie oder höher als der Fahrzeugpreis, wird das finanzierte Kapital null oder negativ. Der Rechner weist diese Eingabe mit einem Fehlerhinweis zurück und berechnet keine Rate. Ebenso wird eine Eingabe zurückgewiesen, bei der der Restwert gleich hoch wie oder höher als das finanzierte Kapital ist. Die Laufzeit ist auf ganze Jahre von 1 bis 8 begrenzt, sodass n nie kleiner als 12 wird. Die Fälle n = 0 und n = 1 treten daher nicht auf, und eine Laufzeit von weniger als einem Jahr ist im Rechner nicht vorgesehen.

Die drei Optionen am Vertragsende

Am Vertragsende stehen in der Regel drei Wege offen. Erstens können Sie den Restwert zahlen und das Fahrzeug übernehmen. Die Gesamtkosten mit Kauf setzen sich aus Anzahlung, allen Raten und dem Restwert zusammen. Diese Summe sollten Sie vor der Unterschrift berechnen, um sie mit anderen Finanzierungsformen vergleichen zu können.

Zweitens können Sie das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben, ohne den Restwert zu zahlen. Bei der Rückgabe werden Zustand und gefahrene Kilometer geprüft, und Abweichungen von den Vertragswerten können zusätzliche Kosten verursachen. Dieser Weg wird häufig gewählt, wenn man nach jeder Laufzeit ein neueres Modell fahren möchte.

Drittens können Sie einen Anschlussvertrag abschließen, also ein neues Leasingangebot für dasselbe oder ein anderes Fahrzeug. Ob ein solcher Vertrag zustande kommt und zu welchen Bedingungen, entscheidet der Leasinggeber. Kunden mit regelmäßiger Vertragshistorie verhandeln oft mit einer stärkeren Position, weil der Leasinggeber sie als verlässlich einstuft.

Restwert, Laufzeit und Nutzung

Der Restwert wird vom Leasinggeber kalkuliert und hängt vom Modell, von der Laufzeit und von der vereinbarten Fahrleistung ab. Bei längeren Laufzeiten fällt der Restwertprozentsatz in der Regel niedriger aus, weil ein Fahrzeug über mehr Jahre stärker an Wert verliert. Bei kürzeren Laufzeiten kann der Prozentsatz höher liegen, da das Fahrzeug noch einen größeren Marktwert hat. Bei Fahrzeugen der Oberklasse kann der Restwert prozentual höher ausfallen als bei der Mittelklasse, weil die relative Wertminderung in den ersten Jahren geringer sein kann.

Der Rechner erlaubt es, jeden beliebigen Prozentsatz zu simulieren. Das ist nützlich, um Angebote verschiedener Leasinggeber zu vergleichen oder um zu sehen, wie sich ein höherer oder niedrigerer Restwert auf die Rate auswirkt. Ob ein bestimmter Restwert im konkreten Angebot marktüblich ist, kann der Rechner nicht beurteilen. Für die Einschätzung eines Angebots ist deshalb nicht nur die Höhe des Restwerts entscheidend, sondern auch, ob er im Verhältnis zum erwarteten Marktwert des Fahrzeugs realistisch erscheint.

Typische Fehler beim Vergleich

Ein häufiger Fehler ist, nur die monatliche Rate zu vergleichen. Ein hoher Restwert senkt die Rate, verlagert aber einen erheblichen Betrag auf das Vertragsende. Für einen fairen Vergleich mit einem klassischen Ratenkredit muss die Berechnung deshalb die Option Kauf am Ende einschließen.

Ein weiterer Fehler ist, den Sollzins mit der Gesamtbelastung gleichzusetzen. Der Sollzins bildet die Grundlage der Rate, während der effektive Jahreszins zusätzlich Gebühren und andere Kosten des Vertrags erfasst. Für den Vergleich verschiedener Angebote ist der effektive Jahreszins der aussagekräftigere Wert. Seine Angabe ist bei Verbraucherfinanzierungen nach § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeschrieben. Wer mehrere Angebote vergleicht, sollte außerdem dieselbe Laufzeit, dieselbe Anzahlung und dieselbe Fahrleistung zugrunde legen, sonst ist der Vergleich nicht aussagekräftig.

Auch die Kfz-Versicherung wird oft übersehen. Viele Leasinggeber verlangen eine Vollkaskoversicherung als Vertragsbedingung. Die Prämie taucht in der Berechnung der Rate nicht auf, erhöht aber die monatlichen Fixkosten.

Schließlich wird häufig der Marktwert am Vertragsende ignoriert. Liegt der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs unter dem vereinbarten Restwert, zahlt, wer die Kaufoption wahrnimmt, mehr, als das Fahrzeug am Markt wert ist. Eine unabhängige Bewertung vor der Entscheidung kann diesen Unterschied sichtbar machen, und ihre Kosten sind meist geringer als die mögliche Differenz.

Wann der Rechner nicht ausreicht

Der Rechner bildet keine steuerlichen Folgen ab. Bei gewerblicher Nutzung spielen Abschreibung, Umsatzsteuer (MwSt.) und die Verbuchung der Leasingraten eine Rolle, die eine Beratung durch einen Steuerberater erfordert. Ebenso wenig berücksichtigt der Rechner Versicherungen, Gebühren oder Kosten für Rückgabe und Fahrzeugzustand.

Ob bei einem Vertrag ein Widerrufsrecht besteht und welche Frist gilt, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen und den dort enthaltenen Belehrungen. Bevor Sie unterschreiben, lohnt es sich, diese Bedingungen gemeinsam mit dem Angebot zu prüfen. Auch eine vorzeitige Beendigung während der Laufzeit folgt eigenen Regeln, die der Rechner nicht abbildet.

Wann ein Fachmann hinzugezogen werden sollte

Für eine vollständige Analyse, die konkrete Angebote mehrerer Leasinggeber, die steuerlichen Folgen oder den Vergleich mit anderen Finanzierungsformen einschließt, ist eine unabhängige Finanzberatung oder ein Steuerberater sinnvoll. Die Verbraucherzentralen bieten Orientierung zu Vertragsfragen. Die Aufsicht über Kreditinstitute in Deutschland führen die BaFin und die Deutsche Bundesbank nach dem Kreditwesengesetz (KWG).

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Restwert beim Kfz-Leasing?

Der Restwert ist der Betrag, den Sie am Ende der Laufzeit zahlen können, um das Fahrzeug zu übernehmen. Er wird bei Vertragsabschluss als Prozentsatz des Fahrzeugpreises festgelegt und während der Laufzeit nicht durch die monatlichen Raten getilgt. Der Restwert ist also kein Bestandteil der Raten, sondern eine Zahlung, die nur dann fällig wird, wenn Sie die Kaufoption wahrnehmen.

Wie wirkt sich der Restwert auf die monatliche Rate aus?

Ein höherer Restwert senkt die monatliche Rate, weil in der Laufzeit weniger Kapital getilgt werden muss. Gleichzeitig steigt die Summe, die Sie am Vertragsende zahlen müssen, wenn Sie das Fahrzeug übernehmen wollen. Ob sich das lohnt, zeigt der Vergleich der Gesamtkosten mit und ohne Kauf am Ende. Der Rechner stellt beide Werte nebeneinander dar.

Muss ich den Restwert am Ende bezahlen?

Nein. Der Restwert ist nur fällig, wenn Sie die Kaufoption ausüben und das Fahrzeug übernehmen. Alternativ können Sie das Fahrzeug zurückgeben oder einen Anschlussvertrag abschließen. Bei der Rückgabe können Abrechnungen für Mehrkilometer oder Schäden anfallen, die im Vertrag geregelt sind und bei der Übergabe festgehalten werden. Ob die Kaufoption wirtschaftlich sinnvoll ist, zeigt der Vergleich mit dem Marktwert des Fahrzeugs zum Vertragsende.

Richtet sich der Restwert nach dem Fahrzeugpreis oder nach der Finanzierungssumme?

Der Restwert wird als Prozentsatz des Fahrzeugpreises festgelegt, nicht der Finanzierungssumme. Die Anzahlung verändert daher den Restwertprozentsatz nicht, wohl aber das finanzierte Kapital und damit die monatliche Rate. Bei gleichem Fahrzeugpreis und gleichem Prozentsatz bleibt der Restwert deshalb unabhängig von der Anzahlung gleich hoch, während sich die Rate ändert. Wer über den Restwert verhandelt, verhandelt daher über einen Prozentsatz des Fahrzeugpreises.

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Der Sollzins ist der reine Zinssatz, den der Rechner für die Berechnung der Rate verwendet. Der effektive Jahreszins umfasst zusätzlich Gebühren und sonstige Kosten, die mit dem Vertrag verbunden sind. Für den Vergleich verschiedener Angebote ist der effektive Jahreszins aussagekräftiger. Bei Verbraucherfinanzierungen ist seine Angabe nach § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeschrieben. Den Sollzins finden Sie im Angebot des Leasinggebers.

Wann sollte ich vor Vertragsabschluss einen Fachmann hinzuziehen?

Eine Beratung lohnt sich, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt werden soll, weil dann Steuern und Abschreibungen eine Rolle spielen. Auch wenn Sie mehrere Angebote mit unterschiedlichen Restwerten und Laufzeiten vergleichen oder die Rate einen großen Teil Ihres Haushaltseinkommens ausmacht, kann eine unabhängige Finanzberatung oder eine Verbraucherzentrale helfen. Steuerliche Fragen klärt ein Steuerberater.

Verwandte Rechner

Von RivoCalc · Geprüft nach unseren redaktionellen Richtlinien · Aktualisiert am 20. Juli 2026

Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken und ersetzt keine Finanzberatung. Die tatsächlichen Werte hängen von den Vertragsbedingungen des Leasinggebers und von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Für Finanzierungsentscheidungen wenden Sie sich an einen unabhängigen Finanzberater, eine Verbraucherzentrale oder an den Leasinggeber.