Effektiver Jahreszins und Sollzins berechnen
Berechnet Sollzins aus Euribor und Marge sowie den effektiven Jahreszins eines Darlehens mit Gebühren und Versicherungen.
Bei einem Euribor von 3,00 % und einer Marge von 1,20 % beträgt der Sollzins eines variabel verzinsten Darlehens 4,20 %. Der effektive Jahreszins liegt bei einem Sollzins über 0 % stets darüber. Zum einen ergibt die monatliche Verzinsung, auf ein Jahr umgerechnet, einen höheren Satz, zum anderen erhöhen Gebühren und verpflichtende Versicherungen den Wert weiter. Ohne beides läge der effektive Jahreszins in diesem Beispiel bei etwa 4,28 %.
Der Sollzins ist die Größe, mit der die Bank die monatliche Rate berechnet. Der effektive Jahreszins ist die Vergleichsgröße, die in jedem Kreditangebot ausgewiesen werden muss und alle Kosten des Darlehens in einem einzigen Prozentsatz bündelt. Dieser Rechner ermittelt beide Größen nacheinander. Zuerst ergibt die Summe aus Euribor und Marge den Sollzins, der die monatliche Rate bestimmt. Danach sucht er den Zinssatz, der den tatsächlich ausgezahlten Betrag, also das Darlehen abzüglich der Gebühren, mit allen Zahlungen über die Laufzeit gleichsetzt. Dieser Satz ist der effektive Jahreszins.
Die beiden Werte unterscheiden sich vor allem dann stark, wenn die Gebühren hoch sind oder die Laufzeit kurz ist. Ein Angebot mit niedrigerem Sollzins, aber hohen Anfangsgebühren, kann einen höheren effektiven Jahreszins haben als ein Angebot mit leicht höherem Sollzins und ohne Gebühren. Deshalb reicht der Vergleich der Zinssätze allein nicht aus.
Bei einer Sollzinsbindung bleibt der Zinssatz für einen festgelegten Zeitraum unverändert. Bei variablen Darlehen mit Euribor-Bezug ändert sich der Referenzzins dagegen zu den vertraglich vereinbarten Anpassungsterminen.
Das Ergebnis beruht auf dem eingegebenen Euribor und ist daher eine Momentaufnahme. Der Rechner zeigt eine Schätzung auf Basis der aktuellen Werte und keine Prognose für die gesamte Laufzeit.
Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert.
Gesamte zu finanzierende Kreditsumme
Laufzeit des Kreditvertrags (1–50 Jahre)
Aktueller Euribor-Wert des Vertrags (z. B. 6-Monats-Euribor)
Fester Aufschlag der Bank auf den Euribor
Summe der zu Vertragsbeginn anfallenden Gebühren (Bearbeitung, Wertermittlung, Abschluss)
Jahresprämie der geforderten Versicherungen (z. B. Risikoleben- und Wohngebäudeversicherung)
Effektiver Jahreszins
Effektiver Jahreszins — tatsächliche Kreditkosten einschließlich Gebühren und Versicherungen
- Sollzins (Euribor + Marge)
- 3,50 %
- Differenz effektiver Jahreszins − Sollzins
- +0,492 %
- Monatsrate (Annuität)
- 673,57 €
- Monatliche Gesamtkosten (Rate + Versicherung)
- 706,90 €
Die monatlichen Gesamtkosten umfassen die Rate aus Tilgung und Zinsen zuzüglich des monatlichen Anteils der Jahresversicherungsprämie
Funktionsweise
Formel
So wird gerechnet
Effektiver Jahreszins und Sollzins: Begriffe, Berechnung und Grenzen
Wenn eine Bank die Konditionen eines Immobiliendarlehens vorstellt, tauchen drei Größen auf, die oft verwechselt werden: der Euribor, der Sollzins und der effektive Jahreszins. Wer die Unterschiede versteht, kann Angebote sachlich vergleichen und erkennt, welche Kosten hinter einem niedrig erscheinenden Zinssatz stehen. Dieser Abschnitt erklärt die Begriffe, die Berechnung nach der Methode des internen Zinsfußes und die Punkte, auf die bei der Auswertung zu achten ist.
Der Euribor, die Marge und der Sollzins
Der Euribor ist der Referenzzins für Interbankeinlagen im Euro-Raum, zu dem sich Banken untereinander Geld leihen. Er dient vielen variablen Darlehen als Grundlage. Der Sollzins setzt sich aus dem Euribor und der Marge zusammen, dem Aufschlag, den die Bank für ihr Risiko und ihre Kosten verlangt:
Sollzins = Euribor + Marge
Der Sollzins wird als Jahreswert angegeben. Die Rate wird jedoch monatlich berechnet, mit einem Zwölftel dieses Jahreszinssatzes. Die Marge wird bei Vertragsabschluss ausgehandelt und bleibt während der vereinbarten Laufzeit unverändert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verträge können Zinsnachlässe vorsehen, die an Bedingungen geknüpft sind, etwa an die Nutzung weiterer Produkte der Bank. Entfallen diese Bedingungen, kann die Marge steigen. Für den Vergleich sollte man deshalb sowohl den Wert mit Vergünstigung als auch den Wert ohne Vergünstigung kennen.
Die monatliche Rate nach dem Annuitätenverfahren
Beim Annuitätendarlehen bleibt die Rate über die gesamte Laufzeit gleich hoch. Am Anfang besteht sie zu einem größeren Teil aus Zinsen, und dieser Anteil nimmt mit jeder Zahlung ab, während der Tilgungsanteil steigt.
Die Formel lautet:
A = K × [r × (1+r)^n] / [(1+r)^n − 1]
Dabei ist K der Darlehensbetrag, r der monatliche Zinssatz (Sollzins geteilt durch 1200) und n die Gesamtzahl der Raten (Laufzeit in Jahren mal 12). Bei einem Sollzins von 4,20 % und einer Laufzeit von 20 Jahren ergibt sich ein monatlicher Zinssatz von 0,35 % bei 240 Raten. Die Formel gilt nur für gleichbleibende Zinsen. Ändert sich der Euribor, muss die Rate neu berechnet werden, und die Berechnung zeigt dann nur den Stand zum Zeitpunkt der Eingabe.
Der effektive Jahreszins
Der effektive Jahreszins ist der Prozentsatz, der alle Kosten eines Darlehens über die Laufzeit erfasst. Er ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 492 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss er in Verbraucherdarlehensverträgen angegeben werden. Die Berechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) festgelegt, Anlage 1 zu § 6. Vor Vertragsabschluss erhält man zudem das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS), in dem der Wert ebenfalls ausgewiesen ist.
Mathematisch ist der effektive Jahreszins der Zinssatz, der den Nettokreditbetrag dem Barwert aller Zahlungen des Kreditnehmers gleichsetzt. Diese Methode heißt Methode des internen Zinsfußes und ist auch in der Finanzmathematik als IRR bekannt. Die Gleichung hat keine geschlossene Lösung und wird deshalb numerisch gelöst, etwa mit dem Newton-Verfahren. Für diesen Rechner gilt:
K_netto = (A + Versicherung/12) × [1 − (1+r_EJZ)^-n] / r_EJZ
EJZ = ((1+r_EJZ)^12 − 1) × 100
Der Rechner arbeitet also mit Monatsraten und rechnet den monatlichen Satz anschließend auf ein Jahr hoch. Die amtliche Berechnung nach PAngV arbeitet dagegen mit Zeiträumen in Jahresbruchteilen und jährlicher Verzinsung. Dadurch kann der hier ermittelte Wert geringfügig vom amtlich angegebenen Wert abweichen. Maßgeblich bleibt immer der Wert im Vertrag und im ESIS.
Grenzfälle und ungültige Eingaben
Die Standardformeln setzen einen positiven Darlehensbetrag, eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und einen Sollzins über 0 % voraus. Die folgenden Sonderfälle zeigen, was an diesen Grenzen geschieht.
Bei einem Sollzins von 0 % ist der Bruch in der Ratenformel nicht definiert, weil Zähler und Nenner dann beide null werden. Als Grenzwert ergibt sich die Rate A = K / n, also eine reine Tilgung ohne Zinsanteil. In der Gleichung für den effektiven Jahreszins gilt entsprechend für r_EJZ = 0 der Grenzwert des Ausdrucks [1 − (1+r_EJZ)^-n] / r_EJZ, der gegen n geht. Ohne Gebühren und Versicherungen beträgt der effektive Jahreszins dann 0 %. Mit Gebühren oder Versicherungen ist er positiv, weil die Summe der Zahlungen den ausgezahlten Betrag übersteigt.
Die Laufzeit darf nicht null sein, weil der Nenner der Ratenformel sonst null wird. Die kürzeste zulässige Laufzeit beträgt deshalb ein Jahr, also zwölf Raten.
Ein Darlehensbetrag von null oder weniger ist kein Kredit, für den sich ein Jahreszins bestimmen lässt. Dasselbe gilt, wenn die Gebühren den Darlehensbetrag erreichen oder übersteigen, sodass der Nettokreditbetrag null oder negativ wird. Die Gleichung für den effektiven Jahreszins hat dann keine sinnvolle Lösung, und der Wert ist nicht definiert. In solchen Fällen sind die Eingaben zu prüfen, insbesondere der Darlehensbetrag und die Gebühren.
Welche Kosten in den Jahreszins einfließen
Der Nettokreditbetrag ist das, was tatsächlich ausgezahlt wird: der Darlehensbetrag abzüglich der Gebühren. Zu den Gebühren zu Vertragsbeginn gehören etwa Bearbeitungsentgelte, die Kosten eines Wertgutachtens für die Immobilie und die Vertragsgestaltung, sofern die Bank sie berechnet. Kosten, die nicht die Bank berechnet, etwa Notar- und Grundbuchkosten, gehören nicht zu den Gebühren des Kreditvertrags und werden daher nicht berücksichtigt.
Versicherungen werden berücksichtigt, wenn der Kreditgeber ihren Abschluss als Bedingung für das Darlehen verlangt. Welche Versicherungen das im konkreten Fall sind, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Freiwillige Versicherungen, die nicht Voraussetzung der Kreditvergabe sind, gehören nicht dazu. Im Rechner gibt man deshalb nur die verpflichtenden Prämien ein, als Jahressumme. Der Rechner teilt sie intern durch zwölf und behandelt sie als monatlichen Zusatzbetrag.
Warum Gebühren und Laufzeit das Ergebnis verschieben
Gebühren fallen einmalig an, unabhängig von der Laufzeit. Bei kurzer Laufzeit verteilen sie sich jedoch auf weniger Monatsraten, sodass sich ihr Einfluss auf den Prozentsatz verstärkt. Deshalb kann die Differenz zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins bei kurzen Laufzeiten größer ausfallen. Ein längerer Zeitraum mildert diesen Effekt, erhöht aber den gesamten Zinsaufwand.
Die Differenz zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins zeigt damit, wie stark Gebühren und Versicherungen das Darlehen verteuern. Bei zwei Angeboten mit gleichem Sollzins liegt das günstigere Angebot dort, wo der effektive Jahreszins niedriger ist. Gleiche Laufzeit und gleicher Darlehensbetrag sind dafür Voraussetzung, denn nur dann sind die Werte unmittelbar vergleichbar.
Typische Fehler bei der Eingabe
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Jahres- und Monatszins. Der Sollzins wird im Rechner als Jahreswert eingegeben, die Division durch 1200 erfolgt intern. Ebenso wichtig ist der richtige Euribor. Dreimonats-, Sechsmonats- und Zwölfmonats-Euribor unterscheiden sich, und maßgeblich ist der im Vertrag genannte Wert. Bei der Versicherung ist zu beachten, dass die Eingabe den Jahresbetrag erwartet und nicht die Monatsprämie.
Fehler entstehen außerdem, wenn Angebote mit unterschiedlicher Laufzeit oder unterschiedlichem Darlehensbetrag direkt verglichen werden. Auch übersehene Zinsnachlässe führen zu falschen Schlüssen. In diesem Fall sollte man den Wert mit und ohne Vergünstigung durchrechnen.
Wann die Berechnung nicht ausreicht
Der Rechner geht von einem gleichbleibenden Euribor aus. Bei variablen Darlehen ändert sich der Referenzzins bei jeder Anpassung, daher sind die Ergebnisse nur für den Stichtag der Eingabe gültig. Ebenfalls nicht abgebildet sind Sondertilgungen, Änderungen des Tilgungssatzes, Bereitstellungszinsen und die Folgen eines Endes der Zinsbindung bei festen Zinsen. Sondertilgungen verkürzen die Laufzeit und senken den Gesamtzinsaufwand, werden aber nicht berücksichtigt. Wer ein Angebot mit fester Zinsbindung prüft, sollte die Konditionen nach dem Ende dieser Bindung gesondert betrachten.
Beratung und unabhängiger Vergleich
Wer mehrere Angebote verschiedener Kreditinstitute gleichzeitig vergleichen möchte, kann einen Kreditvermittler hinzuziehen. Vermittler von Immobiliardarlehen benötigen nach § 34i der Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Kreditinstitute unterliegen der Aufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Die Ergebnisse dieses Rechners ersetzen weder ein konkretes Angebot noch eine individuelle Beratung, sind aber eine gute Grundlage für die Vorbereitung eines Gesprächs.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Sollzins bei einem Baudarlehen?
Der Sollzins ist der Zinssatz, mit dem die Bank die monatlichen Raten berechnet. Bei einem variablen Darlehen setzt er sich aus dem Euribor und der vereinbarten Marge zusammen. Die Marge ist der feste Aufschlag der Bank und bleibt über die vertragliche Laufzeit gleich, sofern sie nicht neu verhandelt wird. Angebote können Zinsnachlässe enthalten, die an Bedingungen geknüpft sind, etwa an die Nutzung weiterer Bankprodukte. Entfallen diese Bedingungen, steigt der Sollzins entsprechend. Für einen Vergleich sollte man deshalb beide Werte kennen.
Worin unterscheiden sich Sollzins und effektiver Jahreszins?
Der Sollzins bildet nur die reinen Zinskosten ab. Der effektive Jahreszins erfasst zusätzlich die Gebühren zu Vertragsbeginn und die verpflichtenden Versicherungen über die gesamte Laufzeit. Er setzt den tatsächlich ausgezahlten Betrag mit allen Zahlungen des Kreditnehmers in Beziehung. Auch ohne Gebühren und Versicherungen liegt er bei einem Sollzins über 0 % über dem Sollzins, weil die monatliche Verzinsung auf ein Jahr umgerechnet wird. Mit Gebühren oder Versicherungen steigt er weiter. Für den Vergleich verschiedener Angebote ist er die maßgebliche Größe.
Wie wird der effektive Jahreszins berechnet?
Der effektive Jahreszins wird über die Methode des internen Zinsfußes ermittelt. Gesucht ist der Zinssatz, der den Nettokreditbetrag, also das Darlehen abzüglich der Gebühren, dem Barwert aller Zahlungen gleichsetzt. Diese Gleichung besitzt keine geschlossene Lösung und wird daher numerisch gelöst. Die amtliche Berechnung nach der Preisangabenverordnung (PAngV) arbeitet mit Zeiträumen in Jahresbruchteilen. Der Rechner nutzt Monatsraten und rechnet auf ein Jahr hoch, weshalb kleine Abweichungen möglich sind. Maßgeblich ist der Wert im Vertrag und im Europäischen Standardisierten Merkblatt.
Warum kann der effektive Jahreszins deutlich über dem Sollzins liegen?
Der effektive Jahreszins steigt, wenn die Gebühren zu Vertragsbeginn oder die Versicherungskosten im Verhältnis zum Darlehensbetrag hoch sind. Besonders stark wirkt sich das bei kurzen Laufzeiten aus, weil sich dieselben Kosten auf weniger Monatsraten verteilen. Ein Angebot mit niedrigem Sollzins kann daher insgesamt teurer sein als ein Konkurrenzangebot mit etwas höherem Sollzins und geringen Nebenkosten. Der Vergleich sollte deshalb immer die Gesamtkosten über den effektiven Jahreszins berücksichtigen und nicht nur die Zinssätze.
Wo finde ich den effektiven Jahreszins im Kreditangebot?
Der effektive Jahreszins ist im Kreditangebot und im Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS) ausgewiesen, das Kreditinstitute vor Vertragsabschluss aushändigen. Auch im Vertrag steht der Wert. Achten Sie darauf, dass dort dieselben Annahmen zu Laufzeit, Darlehensbetrag, Gebühren und Versicherungen zugrunde liegen wie bei Ihrem Vergleich. Prüfen Sie außerdem, ob der Zinssatz an Bedingungen geknüpft ist und wie sich diese Bedingungen auf den Wert auswirken.
Wann lohnt sich ein Kreditvermittler?
Ein Kreditvermittler kann Angebote mehrerer Kreditinstitute gleichzeitig einholen und vergleichen. Das ist besonders hilfreich bei hohen Darlehensbeträgen, langen Laufzeiten oder wenn die Konditionen schwer zu vergleichen sind. Vermittler von Immobiliardarlehen benötigen nach § 34i der Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Man kann vorab nach der Vergütung des Vermittlers fragen, um mögliche Zusatzkosten einzuschätzen. Die Angebote lassen sich auch selbst anhand der Angaben im ESIS vergleichen, wenn man sich Zeit nimmt.
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Von RivoCalc · Geprüft nach unseren redaktionellen Richtlinien · Aktualisiert am 9. Juli 2026
Diese Berechnung dient nur der Information und ersetzt keine Beratung. Die tatsächlichen Werte hängen von den Bedingungen des jeweiligen Kreditinstituts und Ihrer persönlichen Situation ab. Maßgeblich sind der effektive Jahreszins im Vertrag und im Europäischen Standardisierten Merkblatt. Für Finanzentscheidungen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Beratungsstelle oder an Ihr Kreditinstitut.
