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Euribor-Rechner: Auswirkung auf die Kreditrate

Berechnen Sie, wie ein steigender oder fallender Euribor Ihre Monatsrate verändert. Vergleichen Sie alte und neue Rate mit monatlicher und jährlicher Differenz.

Steigt der Euribor um einen Prozentpunkt, von 2,0 % auf 3,0 %, und liegt die Bankmarge bei 1,0 Prozentpunkten, erhöht sich die Monatsrate bei zehn Jahren Restlaufzeit um rund 4,9 %. Dieser Prozentsatz hängt von Zinssatz und Restlaufzeit ab, nicht von der Höhe der Restschuld. Genau diese Rechnung führt dieser Rechner für Ihren Kredit durch: Sie geben die aktuelle Restschuld, die Restlaufzeit, den aktuellen Euribor, einen neuen Euribor und die Marge ein und sehen die bisherige und die neue Rate nebeneinander, mit der monatlichen und der jährlichen Veränderung.

Der Rechner gilt für Darlehen, deren Zins an den Euribor gekoppelt ist. Bei Baufinanzierungen ist oft eine feste Zinsbindung vereinbart. In dieser Phase ändert sich die Rate nicht, unabhängig vom Euribor. Ob und wann Ihr Vertrag eine Anpassung an den Euribor vorsieht, steht in den Vertragsunterlagen. Wer eine feste Zinsphase vereinbart hat, sollte deshalb zuerst das Ende der Zinsbindung prüfen, bevor er eine Anpassung simuliert.

Für ein belastbares Ergebnis kommt es auf die richtigen Eingaben an. Verwenden Sie die aktuelle Restschuld und nicht den ursprünglichen Darlehensbetrag. Die Restschuld steht im Kontoauszug oder in einer Saldenbestätigung Ihrer Bank; wurden zuletzt Sondertilgungen geleistet, sollte der Wert aktualisiert werden. Die Marge entnehmen Sie dem Kreditvertrag, denn sie ist der Aufschlag, der tatsächlich gilt, und nicht ein früherer Angebotswert.

Die Berechnung folgt der Annuitätenmethode, die bei Annuitätendarlehen üblich ist. Zwischen zwei Anpassungen bleibt die Rate gleich hoch. Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der Standardformel. Wer die Rate für mehrere Szenarien durchrechnet, etwa für einen Anstieg um einen halben und um zwei Prozentpunkte, sieht schnell, wie empfindlich die Belastung auf den Zins reagiert. Die verbindliche Rate nennt Ihre Bank am Anpassungstermin.

Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert.

Noch zu tilgender Darlehensbetrag

Anzahl der Jahre bis zum Ende des Kredits

Im Kreditvertrag festgelegter Aufschlag auf den Euribor

Derzeit geltender vertraglicher Euribor-Referenzsatz

Euribor-Satz, den Sie für die Zinsanpassung simulieren möchten

Monatliche Veränderung

26,02 €

Berechnet nach der Annuitätenmethode auf Basis der Restschuld und der Restlaufzeit

Geschätzte aktuelle Rate
579,96 €
Geschätzte neue Rate
605,98 €
Jährliche Veränderung
312 €
Aktueller Sollzins
3,50 %
Neuer Sollzins
4,00 %
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Funktionsweise

1

Geben Sie die aktuelle Restschuld ein. Den Wert finden Sie im Kontoauszug Ihres Darlehens oder in der Saldenbestätigung Ihrer Bank.

2

Tragen Sie die Restlaufzeit in Jahren ein, also die Zeit bis zum vollständigen Ende des Darlehens.

3

Geben Sie den aktuell gültigen Euribor ein, also den Referenzwert, der in Ihrem Vertrag derzeit angewendet wird.

Formel

P = C × [r × (1+r)^n] / [(1+r)^n − 1] | Sollzins = E + S | r = Sollzins / 1200 | n = Laufzeit × 12
P — Geschätzte monatliche Rate (Annuität nach der Annuitätenmethode)
C — Restschuld zum Zeitpunkt der Anpassung (noch nicht getilgter Betrag)
r — Monatlicher Zinssatz (Sollzins geteilt durch 1200)
n — Anzahl der verbleibenden Monatsraten (Laufzeit in Jahren mal 12)
E — Simulierter Euribor (europäischer Referenzzinssatz im Interbankenmarkt)
S — Marge (Aufschlag der Bank auf den Euribor, im Kreditvertrag festgelegt)
Sollzins — Nominaler Jahreszins (Summe aus Euribor und Marge)

So wird gerechnet

Euribor und Monatsrate bei Krediten mit variablem Zins

Der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) ist der Referenzzinssatz, zu dem Banken im Euroraum einander Geld für unterschiedliche Laufzeiten leihen. Wer einen Kredit mit variablem Zins hat, zahlt einen Zinssatz, der aus diesem Referenzwert und einer vertraglich festgelegten Marge besteht. Ändert sich der Referenzwert, ändert sich bei der nächsten Anpassung auch die Monatsrate. Dieser Rechner simuliert genau diese Anpassung: Er zeigt die geschätzte aktuelle Rate und die neue Rate für einen Euribor, den Sie selbst festlegen, und berechnet die Veränderung pro Monat und pro Jahr.

Die Formel hinter der Rate

Die Rate eines Annuitätendarlehens bleibt zwischen zwei Anpassungen gleich hoch. Jede Rate enthält einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil. Zu Beginn überwiegt der Zinsanteil, später der Tilgungsanteil. Für die Berechnung verwendet der Rechner die Annuitätenformel:

P = C × [r × (1+r)^n] / [(1+r)^n − 1] | Sollzins = E + S | r = Sollzins / 1200 | n = Laufzeit × 12

Dabei ist C die Restschuld zum Zeitpunkt der Anpassung, r der monatliche Zinssatz, n die Zahl der verbleibenden Monatsraten, E der Euribor und S die Marge. Der Sollzins ist der nominale Jahreszins, also die Summe aus Euribor und Marge. Die Division durch 1200 wandelt den Jahreszins in einen Monatssatz um, weil der Zinssatz in Prozent angegeben wird und das Jahr zwölf Monate hat.

Die Formel wird für die bisherige und für die neue Rate mit denselben Größen gerechnet. Für beide Szenarien gelten dieselbe Restschuld und dieselbe Restlaufzeit. Der einzige Unterschied ist der Euribor. Die Differenz der beiden Raten zeigt daher allein den Effekt der Zinsänderung. Ist der Zinssatz exakt null, ist die Rate der Grenzwert der Formel, also die Restschuld geteilt durch die Zahl der Monatsraten.

Grenzfälle: Ist die Restlaufzeit null, gibt es keine Raten mehr, und der Nenner (1+r)^n − 1 wird null. Die Formel ist dann nicht definiert, und eine Anpassung findet nicht mehr statt. Eine Restschuld von null oder ein negativer Wert ergibt ebenfalls keine sinnvolle Rate, denn die Restschuld muss ein positiver Betrag sein. Für diese Fälle ist die Simulation nicht aussagekräftig.

Wie die Anpassung in der Praxis abläuft

Bei variablen Darlehen legt der Vertrag fest, auf welchen Referenzwert sich der Zins bezieht, etwa den Dreimonats- oder den Sechsmonats-Euribor, und in welchen Abständen die Bank den Zins anpasst. Am Anpassungstermin übernimmt die Bank in der Regel den dann gültigen Referenzwert, addiert die Marge und berechnet die Rate neu. Dabei berücksichtigt sie die Restschuld und die verbleibende Laufzeit an diesem Tag. Die neue Rate gilt dann bis zur nächsten Anpassung.

Der Zeitpunkt ist entscheidend. Eine Veränderung des Euribor am Markt wirkt sich auf die Rate erst am vereinbarten Anpassungstermin aus, nicht sofort. Wer abschätzen will, wie stark eine Anpassung ausfällt, braucht deshalb die Restschuld und die Restlaufzeit zu diesem Termin und nicht die Werte bei Vertragsabschluss.

In Deutschland ist bei Baufinanzierungen häufig eine Zinsbindung vereinbart, in der der Zins fest bleibt. In dieser Phase ändert sich die Rate unabhängig vom Euribor. Nach dem Ende der Zinsbindung wird der Anschlusszins vereinbart. Der Euribor kann dabei als Orientierung dienen, wird aber nicht automatisch übernommen. Ob ein Vertrag überhaupt eine Anpassung an den Euribor vorsieht, zeigen die Vertragsunterlagen.

Restschuld und Restlaufzeit als eigentliche Stellschrauben

Die Veränderung der Rate hängt nicht nur von der Größe der Euribor-Bewegung ab, sondern auch von der Restschuld und der Restlaufzeit. Ein Darlehen mit hoher Restschuld und langer Laufzeit reagiert stärker auf eine Zinsänderung als ein Darlehen, das bereits weitgehend getilgt ist oder nur noch wenige Jahre läuft.

Am Anfang eines Darlehens besteht die Rate zu einem größeren Teil aus Zinsen, weil die Restschuld noch hoch ist. Jede Zinsänderung trifft dann einen großen Betrag. Gegen Ende sinkt die Restschuld, und der Zinsanteil der Rate wird kleiner. Der Effekt einer Euribor-Änderung fällt damit prozentual geringer aus. Diese Asymmetrie wird oft unterschätzt. Auch Sondertilgungen wirken darauf, denn wer Restschuld zurückzahlt, senkt die Basis, auf die künftige Anpassungen wirken.

Typische Fehler bei der Simulation

Der häufigste Fehler ist die Verwendung des ursprünglichen Darlehensbetrags statt der aktuellen Restschuld. Das Ergebnis zeigt dann die Auswirkung am Anfang des Kredits und nicht die heutige Lage. Wer seit Jahren tilgt, hat oft eine deutlich geringere Restschuld, und mit dem falschen Wert fällt die Abschätzung zu hoch aus.

Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Sollzins und effektivem Jahreszins. Der effektive Jahreszins ist die nach der Preisangabenverordnung, § 6 (PAngV) auszuweisende Gesamtbelastung, die auch Kosten einbezieht. Die Rate hängt aber nur vom Sollzins ab. Für diese Simulation ist daher der Sollzins aus dem Vertrag die richtige Grundlage, also Euribor plus Marge.

Ein dritter Fehler ist die Annahme, die Marge sei immer gleich und vollständig wirksam. Verträge können Konditionenvorteile vorsehen, die an weitere Produkte der Bank gebunden sind, etwa ein Gehaltskonto oder eine Versicherung. Entfallen diese Bedingungen, kann sich die wirksame Marge erhöhen. Für die Simulation sollte daher die tatsächlich angewendete Marge stehen und nicht ein Wert aus einem älteren Angebot.

Ein vierter Fehler betrifft den Zeitpunkt. Schwankungen des Euribor zwischen zwei Anpassungen wirken auf die Rate nicht. Wer nur die täglichen Kursbewegungen beobachtet, schätzt die nächste Rate falsch ein. Maßgeblich ist der Referenzwert am Anpassungstermin.

Wann der Rechner nicht passt

Der Rechner passt nicht, solange der Zins während der Zinsbindung fest vereinbart ist, denn dann gibt es vor dem Ende der Bindung keine Euribor-Anpassung. Er passt ebenso wenig, wenn der Vertrag eine Zinsobergrenze oder eine Zinsuntergrenze enthält, die das Ergebnis begrenzt. Ungeeignet ist er auch, wenn die Bank einen anderen Referenzwert als den Euribor verwendet. In diesen Fällen würde der Rechner eine Rate zeigen, die vom tatsächlichen Ergebnis abweicht.

Grenzen der Schätzung

Der Rechner gibt eine Schätzung auf Basis der Standardformel aus. Banken können Beträge und Raten runden und eigene Zinsberechnungsregeln anwenden. Die Abweichung ist meist gering, kann aber bei Rundungen oder besonderen Vertragsklauseln spürbar sein. Maßgeblich ist die Rate, die die Bank am Anpassungstermin schriftlich mitteilt.

Wenn die Veränderung zum Problem wird

Steigt die Rate durch eine Anpassung deutlich und belastet sie den Haushalt, lohnt sich die Prüfung von Alternativen. Dazu gehören eine Sondertilgung zur Senkung der Restschuld, eine Neuverhandlung der Marge, der Wechsel in einen festen Zins oder eine Umschuldung bei einem anderen Institut. Jede Option hat Kosten und Bedingungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, deren Höchstgrenzen im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 502 BGB geregelt sind. Ein Immobiliardarlehensvermittler kann Angebote mehrerer Institute vergleichen und den Gesamtaufwand jeder Option berechnen. Die Aufsicht über Kreditinstitute liegt bei der BaFin, die Deutsche Bundesbank wirkt bei der laufenden Überwachung mit. Für eine verbindliche Entscheidung ist die Bank die maßgebliche Quelle für Ihre Rate.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft wird die Rate bei einem Euribor-Darlehen angepasst?

Die Häufigkeit richtet sich nach dem vereinbarten Referenzwert und den Bedingungen des Vertrags. Bei manchen Verträgen erfolgt die Anpassung in kürzeren, bei anderen in längeren Abständen. Der genaue Termin steht im Kreditvertrag und lässt sich in den Vertragsunterlagen oder im Kontoauszug nachvollziehen. Die Anpassung betrifft nur den Zins, die Marge bleibt unverändert, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Ist die Marge in der Rate schon enthalten?

Die Rate basiert auf dem Sollzins, und dieser setzt sich aus Euribor und Marge zusammen. Der Rechner addiert beide Werte automatisch und verwendet die Summe für die Berechnung. Die Marge ist im Kreditvertrag festgelegt und ändert sich bei einer regulären Euribor-Anpassung nicht. Nur eine Neuverhandlung oder der Wegfall einer Konditionenvergünstigung kann sie verändern. Übernehmen Sie die Marge deshalb aus dem Vertrag und nicht aus einer früheren Angebotsrechnung.

Warum hat sich meine Rate nicht sofort verändert, als der Euribor gestiegen ist?

Die Rate ändert sich erst am vereinbarten Anpassungstermin. Zwischen zwei Terminen bleibt die Monatsrate konstant, auch wenn der Referenzwert am Markt schwankt. Bei einer jährlichen Anpassung bleibt die Rate deshalb bis zum nächsten Termin unverändert. Am Anpassungstermin wendet die Bank in der Regel den dann gültigen Referenzwert an, addiert die Marge und berechnet die Rate neu. Die Anpassungsmitteilung der Bank sollte angeben, welcher Wert verwendet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Ursprungsbetrag und Restschuld?

Der Ursprungsbetrag ist die Darlehenssumme bei Vertragsabschluss. Die Restschuld ist der Betrag, der noch nicht getilgt ist, und sie sinkt mit jeder Rate, weil jede Rate auch einen Tilgungsanteil enthält. Für die Simulation einer Euribor-Anpassung ist die Restschuld zum Anpassungstermin der richtige Wert. Den aktuellen Stand erfahren Sie im Kontoauszug oder in einer Bescheinigung über den Darlehenssaldo Ihrer Bank. Wer den Ursprungsbetrag einsetzt, erhält eine zu hohe Schätzung.

Senkt ein niedrigerer Euribor die Rate bei der nächsten Anpassung immer?

Ja, wenn der neue Referenzwert unter dem bisher gültigen liegt und Restschuld, Restlaufzeit und Marge unverändert bleiben. Je niedriger der Sollzins, desto niedriger die Rate bei gleicher Restschuld und Restlaufzeit. Der Rechner zeigt diesen Effekt, wenn Sie beim neuen Euribor einen niedrigeren Wert eintragen. Enthält der Vertrag eine Zinsuntergrenze, wirkt eine Senkung nur bis zu dieser Grenze.

Wann lohnt sich ein Wechsel zu festem Zins oder eine Umschuldung?

Das hängt von der Erwartung zur Zinsentwicklung, von der Restlaufzeit, von den Konditionen anderer Institute und von Ihrer persönlichen finanziellen Lage ab. Ein Immobiliardarlehensvermittler kann Angebote mehrerer Institute vergleichen und den Gesamtaufwand jeder Option berechnen, einschließlich einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB. Ein Vergleich lohnt sich vor allem, wenn die Anpassung die Haushaltsplanung deutlich belastet. Eine Entscheidung sollte erst nach Prüfung der Vertragsunterlagen fallen.

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Von RivoCalc · Geprüft nach unseren redaktionellen Richtlinien · Aktualisiert am 8. Juli 2026

Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken und ersetzt keine Finanzberatung. Die tatsächliche Rate hängt von den Vertragsbedingungen und der Berechnung Ihrer Bank ab. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Ihre Bank oder an einen qualifizierten Berater.